Festgeld und Steuernin der Schweiz
Die steuerliche Behandlung von Festgeld unterscheidet sich zwischen Schweizer Steuerinlaendern und auslaendischen Anlegern. Dieser Guide gibt Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verrechnungssteuer, Rueckerstattung und steuerlichen Optimierung.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und dienen ausschliesslich der Erstinformation. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Fuer konkrete Fragen konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Steuerexperten oder Rechtsberater.
Verrechnungssteuer (35%)
Zinseinkuenfte aus Festgeld unterliegen in der Schweiz der Verrechnungssteuer von 35%. Diese wird direkt von der Bank einbehalten und ans Schweizer Bundesfinanzdepartement (EFD) abgefuehrt. Die Verrechnungssteuer ist eine Vorabsteuer, die bei ordnungsgemaesser Steuererklaerung vollstaendig rueckerstattet oder auf die Steuerschuld angerechnet wird.
Beispielrechnung
| Festgeldzinsen (brutto) | CHF 10'000 |
| Verrechnungssteuer (35%) | - CHF 3'500 |
| Auszahlung (netto) | CHF 6'500 |
Rueckerstattung der Verrechnungssteuer
- 1
Automatischer Abzug
Die Bank fuehrt die Verrechnungssteuer bei der Zinszahlung automatisch ab und ueberweist den Nettobetrag auf Ihr Konto.
- 2
Verrechnungssteuerbescheinigung
Im Januar erhalten Sie von der Bank eine Bescheinigung ueber die im Vorjahr abgezogene Verrechnungssteuer fuer Ihre Steuererklaerung.
- 3
Steuererklaerung
Deklarieren Sie die Zinseinkuenfte in Ihrer Steuererklaerung. Die Verrechnungssteuer wird auf die geschuldete Einkommenssteuer angerechnet.
- 4
Rueckerstattung
Erfolgt die Anrechnung nicht vollstaendig, wird der Restbetrag mit der Steuerveranlagung zurueckerstattet.
Einkommenssteuerliche Behandlung
Zinseinkuenfte muessen in der Schweiz als Einkommen versteuert werden. Der persoenliche Steuersatz variiert je nach Kanton und Einkommenshoehe zwischen ca. 10% und 40% (kantonale Unterschiede beachten).
Die Verrechnungssteuer von 35% ist hoeher als die meisten persoenlichen Steuersaetze. Daher erfolgt in der Regel eine Rueckerstattung nach der Veranlagung.
Fuer deutsche Anleger
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutsche Anleger koennen die Schweizer Verrechnungssteuer auf die deutsche Steuerschuld anrechnen lassen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Deutsche Abgeltungssteuer
Deutsche Anleger unterliegen in der Regel der deutschen Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Solidaritaetszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsertraege. Die Schweizer Verrechnungssteuer kann angerechnet werden.
Nichtansässige
Nichtansässige ohne Wohnsitz in der Schweiz unterliegen grundsaetzlich keiner Schweizer Einkommenssteuer auf Festgeldzinsen. Die Verrechnungssteuer ist im DBA geregelt.
Steuerliche Optimierung
Laufzeitplanung
Zinsen werden erst bei Faelligkeit versteuert. Laengere Laufzeiten koennen die Versteuerung in ein spaeteres Jahr verschieben.
Waehrungswahl
CHF Festgeld unterliegt der Schweizer Verrechnungssteuer. EUR/USD Festgeld in der Schweiz unterliegt grundsaetzlich nicht der Verrechnungssteuer.
Kantonale Unterschiede
Die Steuerbelastung variiert erheblich zwischen Kantonen. Ein Wechsel des Wohnsitzkantons kann steuerlich relevant sein.
Gemeindesteuer
Innerhalb eines Kantons variiert die Steuerbelastung je nach Gemeinde. Die Wahl des Wohnsitzes innerhalb des Kantons beeinflusst die Steuerlast.
Weitere Steuerthemen
Steuer-Quickfacts
- Verrechnungssteuer: 35%
- Rueckerstattung bei Veranlagung
- EUR/USD: Keine Verrechnungssteuer
- DBA mit Deutschland vorhanden
Direkter Kontakt
Keine Steuerberatung - nur allgemeine Information
Disclaimer: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze aendern sich. Fuer konkrete Fragen konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Steuerexperten.